Ein Schwerpunkt der Schillerschule ist die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht.
Kinder bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne der Lernhilfe, der Erziehungshilfe, der Sprachheilschule festgestellt wurde und Kinder mit einer körperlichen Behinderung, können auf Antrag die Regelklasse der Schillerschule besuchen.
Dies ist nur möglich, wenn die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt.
Eltern deren Kind schon im Kindergarten besondere Förderung erhält, sollten schon vor der Schulanmeldung Kontakt zur Schulleitung aufnehmen.